Wann ist es rechtlich ein Fahrrad?

Straßenverkehrsrechtliche Einordnung von Mountainbikes
Mountainbikes fallen wie z. B. City-, Touren , Rennräder oder Trekking- und Gravel-Bikes unter die Legaldefinition der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, § 63a Abs. 1):
„Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit min-destens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.“
Ausdrücklich sind von dieser Norm auch sogenannte Pedelecs (bzw. „E-Bikes 25“, umgangssprachlich i. d. R. einfach „E-Bikes“) erfasst , also Fahrzeuge, die – solange getreten wird – das Treten bis maximal 25 km/h durch einen Motor unterstützen, der über eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt verfügt . Etwa 98 Prozent aller in Deutschland gehandelten E-Bikes und E-MTB fallen in diese Kategorie. Die untenstehende Tabelle gibt Hinweise zur Abgrenzung motorgestützter Zweiräder.